Gabus, Louis William

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Louis William Gabus
W. Gabus
Moskauer Uhrengeschäft

Schweizer Uhrmacher

Louis William Gabus wurde am 6. Mai 1847 in Le Locle geboren. Er ist der Sohn des Uhrmachermeisters Louis Gabus und dessen Frau Heloise Jeanneret-Gris.

1868 reiste der damals zwanzigjährige nach Russland und gründete kurz darauf dort eine Uhrenfertigung. Die ersten Jahre erfordern viel Arbeit und Ausdauer. Aber schon nach zehn Jahren zahlt sich die Mühe aus, Louis William Gabus wurde ein wohlhabender und angesehener Geschäftsmann mit stetig wachsenden Geschäftsvolumen. Der Name des Warenhauses «W. GABUS» erlangte in Moskau und darüber hinaus sehr schnell einen guten Ruf. Zu dieser Zeit wurde die Firma auch Handelsvertretung für Patek Philippe & Co. in Russland.

1899 kaufte Louis William Gabus das Schloss von Worb (ohne das Neuschloss) dem Vorbesitzer Eduard von Goumoëns ab.

Louis William Gabus verstarb am 14. März 1901 in Muralto (Tessin).


Der Gabus-Fonds

Im Tierpark-Archiv Dählhölzli befindet sich ein Vorbericht zur Rechnung über den Gabus-Fonds. «Der am 14. März 1901 in Muralto (Tessin) verstorbene Herr Louis William Gabus von Locle, gew. Schlossgutsbesitzer in Worb, hat in seiner letzten Willensverordnung vom 2. Oktober 1900, homologiert durch den Einwohnergemeinderat von Worb am 20. März 1901, unter andern folgendes Legat ausgesetzt: ,Der Stadt Bern Fr. 150'000 als Fonds für die Errichtung eines zoologischen Gartens; wenn es möglich wäre, dafür das sog. Dählhölzli zu erwerben, so wäre das sein ganz besonderer Wunsch.'»

Am 25. September 1903 erhielt die Stadt Bern das Geld aus dem Erbe von Louis William Gabus. Daraufhin fasste der Stadtrat am 29. Juli 1904 den Beschluss, gegen Maurice Gabus erneut zu prozessieren um die entgangenen Zinsen einzuklagen. Doch Maurice Gabus verstarb im Januar 1905.

Jetzt wanden sich die Stadtväter von Bern mit ihrer Forderung an die Mutter und Erbin von Louis William Gabus: Helene Gabus erzielte 1905 eine Einigung mit der Stadt Bern und zahlte 3000 Franken für die entgangenen Zinsen nebst 250 Franken für die entstandenen Kosten und erklärte sich einverstanden, dass die künftigen Zinsen des Legats «bis zur Errichtung eines zoologischen Gartens teilweise für Zwecke des bestehenden städtischen Tiergartens verwendet werden können».

Weiterführende Informationen

Weblinks