Mullem, Nicolaas van

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Heiratsabsicht Nicolaas van Mullem 11. September 1778
Das Oost-Indisch Haus an der Oude Hoogstraat 24, Reinier Vinkeles (1741–1816)

Niederländischer Uhrmacher und Hersteller von Amsterdamer Bodenstanduhren

Nicolaas van Mullem arbeitete um 1790 im Amsterdam. Am 11. September 1778 gab Nicolaas van Mullem seine geplante Heirat mit Willemina Korsten bekannt. Der eigentliche Hochzeit war am 30. September und fand in Buiksloot statt. Da dieser außerhalb der Stadt lag, mussten dafür 6 Gulden bezahlt werden. Er war bei seiner Heirat 28 Jahre alt und wurde daher um 1750 geboren. Er lebte in der (Oude) Hoogstraat gegenüber dem "Oost-Indisch"-Haus (diesen Ort anzeigen) und war römisch-katholisch. Willemina Korsten war 33 Jahre alt und lebte damals an der Bloemgracht. In der Hoogstraat in Amsterdam befanden sich in der Schleife des 18. Jahrhunderts mehrere Uhrmacher beschäftigt z.B. Jan Hoogeland, Jan Christoffel Sauer und Jan Tenking der das kleinste Haus in Amsterdam in der Hoogstraat Nr. 22 mietete und neben dem "Oost-Indisch"-Haus befand. Dazwischen befand sich ein Tor, das den Zugang zum Seiteneingang der Wallonische Kirche ermöglichte.

Es gibt im Amsterdamer archiven verschiedene von Wechselproteste von Nicolaas mit verschiedenen Lieferanten. Das heißt, er hatte Gründe, sie nicht zu bezahlen. Anhand dieser Briefe konnten wir feststellen, mit wem er Geschäfte machte, beispielsweise mit Jan Marc Juntes der sich damals in Genf aufhielt. Andere Namen, die uns in den Briefen begegnen, sind D. Fred. Montandon, (David-Frédéric Montandon - 1758-1835 La Brévine-Crefeld), Meuron & Co., Meuron & Bovet, Rougemont & Co, Ziegler & Rolier.

Wechselproteste

Im 17. und 18. Jahrhundert entstand in der Republik der Niederlande ein Wirtschaftssystem, in dem Münzen und Edelmetalle durch Banknoten ersetzt wurden. In Amsterdam, dem damaligen Zentrum der Finanzwelt, waren viele Arten von Zahlungsmethoden im Einsatz. Eines dieser Zahlungsmittel war der Wechsel, kurz Wechsel. Der Wechsel wurde von einem Gläubiger ausgestellt, um von einem Schuldner Geld als Gegenleistung für gelieferte Waren oder Dienstleistungen zu verlangen. Dies geschah nicht direkt, sondern über einen oder mehrere Vermittler. Wollte einer dieser Vermittler den Wechsel in harte Währung umtauschen, musste er zunächst an die Tür des Adressaten des Wechsels klopfen; der Schuldner. Anschließend musste er den genannten Betrag an die Person zahlen, die ihm die Rechnung vorgelegt hatte. Er konnte sich auch dafür entscheiden, die Änderung nicht zu akzeptieren, woraufhin ein neuer Prozess eingeleitet wurde: der Änderungsprotest. Die Wechselproteste wurden notariell beurkundet und enthielten stets eine Kopie des Originalwechsels. Große Händler oder Handelsfirmen taten dies teilweise täglich.

Weiterführende Informationen

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