Zylinderhemmung: Unterschied zwischen den Versionen
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**Reichspatentamt, Patentschrift Nr. 672 829 | **Reichspatentamt, Patentschrift Nr. 672 829 | ||
**Patentiert im Deutschen Reich ab [[22. Februar]] [[1938]] | **Patentiert im Deutschen Reich ab [[22. Februar]] [[1938]] |
Version vom 8. Februar 2007, 02:59 Uhr
Zylinderhemmung
Ruhende Hemmung für tragbare Uhren
Die Zylinderhemmung wurde um 1726 von dem Engländer George Graham entwickelt und löste die bis dahin übliche rückführende Spindelhemmung ab, da die störenden Reibungsverluste wesentlich geringer waren. Die Vorlage für diese neue Hemmung lieferte der berühmte englische Uhrmacher Thomas Tompion mit der sogenannten Sautroghemmung. Graham verkürzte die Hälse der Dreieckszähne des Hemmrades und fügte dem Zylinder einen zweiten Einschnitt hinzu, die sogenannte Passage, wodurch zwar der Zylinder geschwächt wurde, aber die Unruh viel weiter schwingen konnte. Bis ca. 1800 bestanden die Zylinderhemmungsräder aus Messing. Später wurde durch Urban Jürgensen das haltbarere Hemmungsrad aus Stahl eingeführt. Um den hohen Verschleißerscheinungen entgegen wirken zu können, verwendeten einige Uhrmacher für den Hohlzylinder in leicht abgeänderter Konstruktion Rubin oder Saphir. Breguet ordnete den wirkenden Teil des Zylinders unterhalb des Zapfens an und fertigte diesen aus Saphir. Diese Konstruktion war viel aufwendiger und teurer in der Herstellung und wurde deshalb nur selten verwendet. Die Gravur „Rubin Zylinder“ erlaubt nicht zwingend Rückschlüsse auf einen Steinzylinder, da bei der Restauration von Taschenuhren oft mangels Ersatz ein einfacher Stahlzylinder verwendet wurde. Der Steinzylinder ist erst sichtbar wenn das Zifferblatt abgenommen wird.
Funktionsweise: Ein Teil der Unruhwelle ist als Hohlzylinder ausgebildet. Die dreieckigen Hemmungsradzähne greifen in den schlitzartig aufgeschnittenen Hohlzylinder und kommen dort zur Ruhe (ruhende Hemmung) bis der Zylinderradzahn wieder freigegeben wird. Die äußere Schräge des Zahnes verleiht beim Austritt aus dem Zylinder der Unruh den nötigen Antriebsimpuls.
Die meisten Zylinderräder besitzen 15 Zähne, in kleineren Damenuhren wurden auch Zylinderräder mit 13 Zähnen verwendet.
Patente
- Zylinderhemmung mit besonderen Gestell
- Reichspatentamt, Patentschrift Nr. 505 248
- Patentiert im Deutschen Reich ab 19. März 1929
- ausgeben am 16. August 1930
- der Tag der Bekanntmachung über die Erteilung des Patents ist der 31. Juli 1931
- der Tag der Anmeldung in der Schweiz ist der 3. April 1928
- Patentanmelder: Tavannes Watch Co.
- Zylinderhemmung mit langer Ruheperiode, insbesondere für Zeitzünder mit Uhrwerksmechanismus