Wasserdicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Mai 2015, 22:41 Uhr
Wasserdicht
wasserdicht | ||
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Sprache | Übersetzung | Abkürzung |
Französisch: | Etanche | |
Englisch: | Water-resistant | |
Spanisch: | impermeable | |
Italienisch: | ||
Nederlands: | Waterdicht | |
Russisch: | Водонепроницаемый корпус | |
Portugiesisch: |
Eine wesentliche Eigenschaft, die in heutigen Tagen den Gebrauchswert von Armbanduhren bestimmt, ist die Wasserdichtigkeit.
Um diese zu prüfen, wird die Uhr beim Hersteller dem statischen Druck ausgesetzt, der auf dem Zifferblatt oder dem Gehäuseboden angegeben ist. Der Prüf-Druck wird in Atmosphären (atm) oder in Meter (m) Wassersäule angegeben. Damit garantiert der Hersteller dafür, daß die Uhr im Auslieferungszustand dem angegebenen statischen Prüfdruck standhält.
Hierzu sind zwei Aspekte zu betrachten:
- Die Uhr ist während des Gebrauches verschiedensten Umwelteinflüssen wie Staub, aggressive Medien, extreme Temperaturschwankungen etc. ausgesetzt. Das führt im Lauf der Zeit zur Herabsetzung der Wasserdichtigkeit. Daher sollten die Uhr am besten einmal im Jahr von einem Uhrmacher auf Wasserdichtigkeit geprüft und bei Bedarf die Dichtungen gewechselt werden.
- Die Uhr wird während des Gebrauches im Wasser praktisch nie statischen Belastungen, sondern dynamischen Belastungen wie eigene Körperbewegungen, Sprung ins Wasser, Wasserstrahl etc. ausgesetzt. So kann man z.B. einen Wasserdruck, der einer Tauchtiefe von 50m entspricht, in jedem Waschbecken herstellen, indem man den Arm mit entsprechend hoher Geschwindigkeit durch das Wasser bewegt.
Aus diesen beiden o.a. Punkten ergeben sich folgende Anwendungseinschränkungen:
- Staubgeschützt
- Wassergeschützt (waterresist) - Wasserspritzer,
- Wasserdicht (waterproof) bis 3at/30m - Autowäsche etc.
- Wasserdicht (waterproof) bis 5at/50m - Regen, Baden
- Wasserdicht (waterproof) bis 10at/100m - Schwimmen
- Wasserdicht (waterproof) bis 20at/200m - Schnorcheln, tauchen ohne Geräte
DIN 8310
Der Begriff "wasserdicht" wird in der DIN Norm 8310 festgelegt. Danach gilt eine Uhr als wasserdicht, wenn sie im Neuzustand die drucktechnische Prüfung nach DIN 8310 besteht:
- 30 Minuten 1 m Wassersäule (~ ca. 0,1 bar), anschließend 90 Sekunden 20 m Wassersäule (~ ca. 2 bar)
Ferner gilt laut DIN 8310: "Der Hersteller und Vertreiber von wasserdichten Uhren muß jeder Uhr eine Gebrauchsanleitung beifügen..."
Taucheruhren
Für Taucheruhren ist eine möglichst hohe Wasserdichtigkeit selbstverständliche Voraussetzung - hinzu kommen noch eine Reihe weiterer Anforderungen.
verbraucherfreundliche Rechtssprechung
Die Meter-Angabe auf Zifferblättern bezieht sich nicht auf eine Tauchtiefe, sondern auf den Prüfdruck, welcher im Rahmen der Wasserdichtigkeitsprüfung angewendet wurde.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10.04.2008 enthält die Werbeaussage „30 m wasserdicht“ irreführende Angaben über die technischen Eigenschaften einer Uhr.
In der Urteilsbegründung heißt es u. a.:
"...Die beanstandete Werbeaussage erweckt beim verständigen Durchschnittsverbraucher die Vorstellung, die beworbene Uhr sei hinsichtlich ihrer Wasserdichtheit technisch darauf ausgelegt, zum Tauchen bis zu einer Wassertiefe von 30 Metern benutzt zu werden. Gemeint ist damit nicht nur, dass die Uhr ein einmaliges Eintauchen in der genannten Wassertiefe übersteht, sondern dass die Uhr für ein wiederholtes Tragen bei Tauchgängen von gewisser Dauer in dieser Tiefe geeignet ist. Nur in diesem Sinn kann die Angabe einer Meterzahl in Verbindung mit dem Attribut „wasserdicht“ vom angesprochenen Verkehrskreis, zu dem auch die Mitglieder des Senats gehören, bei unbefangener Betrachtungsweise verstanden werden. Dagegen liegt die Annahme fern, mit der Angabe der Meterzahl solle lediglich derjenige Prüfdruck von 3 bar (Überdruck) umschrieben werden, dem die Uhr bei dem nach der DIN 8310 vorgesehenen Prüfverfahren standhalte; denn nach dem Verständnis des Verkehrs werden Drücke im Allgemeinen nicht in Metern gemessen...."
Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz