GUB 70.3: Unterschied zwischen den Versionen
HGD (Diskussion | Beiträge) |
|||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Dieses Werk gibt es in zwei Ausführungen. Einmal als 17-steiniges Gütewerk ([[GUB 05-62]]) mit [[Schraubenunruh]]. Diese Werke erhielten eine erweiterte Gangprüfung beim Hersteller. ''Die Kaliberbezeichnungen mit Bindestrich wurden mit Einführung bzw. Veränderung des [[Kalibernummernsystem der GUB]] gültig. Sie fanden, auf Grund der 10-jährigen Ersatzteilhaltungspflicht, auch nach der Produktionseinstellung Verwendung''. | Dieses Werk gibt es in zwei Ausführungen. Einmal als 17-steiniges Gütewerk ([[GUB 05-62]]) mit [[Schraubenunruh]]. Diese Werke erhielten eine erweiterte Gangprüfung beim Hersteller. ''Die Kaliberbezeichnungen mit Bindestrich wurden mit Einführung bzw. Veränderung des [[Kalibernummernsystem der GUB]] gültig. Sie fanden, auf Grund der 10-jährigen Ersatzteilhaltungspflicht, auch nach der Produktionseinstellung Verwendung''. | ||
− | Die qualitativ höherwertige [[Chronometer|Chronometerausführung]] ([[GUB 05-65]]) wurde einer Prüfung beim Institut für Zeitmeßgeräte des DAMW | + | Die qualitativ höherwertige [[Chronometer|Chronometerausführung]] ([[GUB 05-65]]) wurde einer Prüfung beim Institut für Zeitmeßgeräte des DAMW, entsprechend den damals geltenden internationalen Normen für Chronometer unterzogen. Das individuelle mit Werk- und Gehäusenummer versehene Zertifikat dafür wurde dann von den [[VEB Glashütter Uhrenbetriebe (GUB)]] selbst ausgestellt. |
− | Die Chronometerausführung ist durch eine | + | Die Chronometerausführung ist durch eine Aufschrift "Chronometer" auf dem Zifferblatt und einer ringförmigen doppelten Prägung des Textes "Chronometer staatlich geprüft" dem Gehäuseboden gekennzeichnet. |
+ | Uhren, bei denen die Chronometerprägung des Bodens fehlt, wurden nach jetzigem Kenntnisstand nicht beim DAMW geprüft und haben deshalb kein Chronometerzertifikat. | ||
Das Kaliber [[GUB 70.3|70.3]] der [[VEB Glashütter Uhrenbetriebe|GUB]] ist baugleich mit dem Kaliber [[GUB 70.1]]. | Das Kaliber [[GUB 70.3|70.3]] der [[VEB Glashütter Uhrenbetriebe|GUB]] ist baugleich mit dem Kaliber [[GUB 70.1]]. |
Version vom 20. Januar 2009, 17:23 Uhr
GUB 70.3 Dieses Werk gibt es in zwei Ausführungen. Einmal als 17-steiniges Gütewerk (GUB 05-62) mit Schraubenunruh. Diese Werke erhielten eine erweiterte Gangprüfung beim Hersteller. Die Kaliberbezeichnungen mit Bindestrich wurden mit Einführung bzw. Veränderung des Kalibernummernsystem der GUB gültig. Sie fanden, auf Grund der 10-jährigen Ersatzteilhaltungspflicht, auch nach der Produktionseinstellung Verwendung. Die qualitativ höherwertige Chronometerausführung (GUB 05-65) wurde einer Prüfung beim Institut für Zeitmeßgeräte des DAMW, entsprechend den damals geltenden internationalen Normen für Chronometer unterzogen. Das individuelle mit Werk- und Gehäusenummer versehene Zertifikat dafür wurde dann von den VEB Glashütter Uhrenbetriebe (GUB) selbst ausgestellt. Die Chronometerausführung ist durch eine Aufschrift "Chronometer" auf dem Zifferblatt und einer ringförmigen doppelten Prägung des Textes "Chronometer staatlich geprüft" dem Gehäuseboden gekennzeichnet. Uhren, bei denen die Chronometerprägung des Bodens fehlt, wurden nach jetzigem Kenntnisstand nicht beim DAMW geprüft und haben deshalb kein Chronometerzertifikat. Das Kaliber 70.3 der GUB ist baugleich mit dem Kaliber GUB 70.1. Die Import-Stoßsicherung Incabloc wurde bis 1962 eingesetzt. Eine bildliche Übersicht mit Erläuterung der verschiedenen Modifikationen der einzelnen Werkkaliber und der Weiterentwicklungen enthält der Artikel Werkfamilie GUB 70
KaliberbeschreibungDas Uhrwerk mit monometallischer, vergoldeter Schraubenunruh mit 16 Gewichtschrauben läuft auf 17 Steinen. Das Hemmungsrad ist mit Decksteinen und gewölbten, olivierten Lochsteinen gelagert. Auch die Ankersteine sind oliviert, um ein reibungsarmes Spiel in den Lagern zu gewährleisten. Literatur
Weiterführende Informationen
|
|