Kategorie:Dubliner Uhrmacher

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(siehe auch: Hersteller Dublin)

Dubliner Uhrmacher von etwa 1700 bis um 1860.

In 1700 war Irland noch Königreich Irland und eigentlich eine Kronendomäne des englischen Königs. Das Königreich wurde durch eine Exekutivbehörde regiert, die unter der Kontrolle eines Lord Deputy, später eines Lord Lieutenant, stand. Obwohl auch einige Iren dieses hohe Amt bekleideten, waren die meisten Lord Deputies englische Adlige.

Es bestand ein Zweikammern-Parlament, bestehend aus dem House of Commons (Unterhaus) und dem House of Lords (Oberhaus); beide Kammern tagten fast immer in Dublin. Die Befugnisse des irischen Parlaments waren durch eine Reihe von Gesetzen eingeschränkt, namentlich dem Poynings’Law aus dem Jahr 1492. Katholiken, die den Großteil der Bevölkerung stellten, waren fast immer von der Vertretung im Parlament ausgeschlossen. Die meisten Beschränkungen wurden 1782 aufgehoben.

Nachdem das irische Parlament dem Act of Union 1800 zugestimmt hatte, erfolgte 1801 die Vereinigung des Königreichs Irland mit dem Königreich Großbritannien; daraus entstand das Vereinigte Königreich Großbritannien und Irland. Das irische Parlament hatte aufgehört zu existieren, doch die vom Lord Lieutenant angeführte Exekutive blieb bis 1922 bestehen. Damals bildeten die 26 südlichen Grafschaften den Irischen Freistaat und traten aus dem Vereinigten Königreich aus.

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