Hatot, Léon: Unterschied zwischen den Versionen

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*Am [[26. September]] [[1923]] wird das Patent Nr.: 583 331 in Frankreich für das ATO - Prinzip angemeldet.
 
*Am [[26. September]] [[1923]] wird das Patent Nr.: 583 331 in Frankreich für das ATO - Prinzip angemeldet.
 
*Leon Hatot erhält am [[1. Dezember]] [[1930]] ein Patent unter der Veröffentlichungsnummer GB374433 auf die Konstruktion eines [[Aufzug|automatischen Aufzuges]] für [[Armbanduhr]]en, bei dem das Aufziehen durch Hin- und Herrollen des Werks im Gehäuse bewirkt wird (sog. [[Rüttelaufzug]]).  
 
*Leon Hatot erhält am [[1. Dezember]] [[1930]] ein Patent unter der Veröffentlichungsnummer GB374433 auf die Konstruktion eines [[Aufzug|automatischen Aufzuges]] für [[Armbanduhr]]en, bei dem das Aufziehen durch Hin- und Herrollen des Werks im Gehäuse bewirkt wird (sog. [[Rüttelaufzug]]).  
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== Die Marke Léon Hatot ==
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Es gibt mittlerweile eine Schmuckmarke unter dem Namen von Léon Hatot. Näheres siehe [http://www.leonhatot.com/ Léon Hatot].
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Version vom 19. Dezember 2007, 17:30 Uhr

IWC Armbanduhr nach einem Entwurf von Léon Hatot,
30er Jahre
Léon Hatot Gehäusesignatur

Hatot, Léon (1883-1953)

Französischer Uhrmacher und Juwelier

Hatot wurde am 22. April 1883 in Châtillon-sur-Seine geboren. Er besuchte von 1895 bis 1898 die Uhrmacherschule „Ecole d'horlogerie“ und anschließend die „Ecole des Beaux-Arts“ in Besançon und machte sich dort 1905 selbständig, zunächst als Graveur von Uhrgehäusen. 1911 übernahm er in Paris die Firma Brédillard. Ab 1923 fertigte er batteriebetriebene Penduletten unter der Marke „ATO“. Es wurden 2 Basisgrössen der ATO - Uhren produziert: mit 1/2 und 1/4 Sekunden-Pendel. 1925 gewann Hatot auf der „Exposition internationale des arts decoratifs“ einen Grand Prix für sein Fabrikationsprogramm elektrischer Uhren. 1929 entwickelte er eine Form eines automatischen Aufzuges für Armbanduhren, bei dem das Aufziehen durch Hin- und Herrollen des Werks im Gehäuse bewirkt wird (sog. Rüttelaufzug). 1930 erhielt Hatot auf diese Konstruktion ein Patent. Diese Erfindung wurde mit der „Medaille d'honneur“ der „Société d'encouragement pour l'industrie nationale“ ausgezeichnet. Blancpain sicherte sich auf Basis eines Kontraktes mit der Leon Hatot S.A., Paris das Exklusivrecht auf die Herstellung der Rolls-Uhren mit automatischem Aufzug sowie die Vertriebsrechte in Frankreich und Belgien. Hatots System konnte sich jedoch nicht dauerhaft durchsetzen. Er experimentierte in den zwanziger Jahren auch an einem automatischen Aufzug für Taschenuhren. 1926 übergab Hatot die Leitung der Firma seinen Schwiegersohn Edouard Dietsch. Am 11. September 1953 verstarb Léon Hatot.

Patente

Die Marke Léon Hatot

Es gibt mittlerweile eine Schmuckmarke unter dem Namen von Léon Hatot. Näheres siehe Léon Hatot.