Zylinderhemmung

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Zylinderhemmung
Rubinzylinder einer Taschenuhr mit Viertelrepetition

Ruhende Hemmung für tragbare Uhren

Die Zylinderhemmung wurde um 1726 von dem Engländer George Graham entwickelt und löste die bis dahin übliche rückführende Spindelhemmung ab, da die störenden Reibungsverluste wesentlich geringer waren. Die Vorlage für diese neue Hemmung lieferte der berühmte englische Uhrmacher Thomas Tompion mit der sogenannten Sautroghemmung. Graham verkürzte die Hälse der Dreieckszähne des Hemmrades und fügte dem Zylinder einen zweiten Einschnitt hinzu, die sogenannte Passage, wodurch zwar der Zylinder geschwächt wurde, aber die Unruh viel weiter schwingen konnte. Bis ca. 1800 bestanden die Zylinderhemmungsräder aus Messing. Später wurde durch Urban Jürgensen das haltbarere Hemmungsrad aus Stahl eingeführt. Um den hohen Verschleißerscheinungen entgegen wirken zu können, verwendeten einige Uhrmacher für den Hohlzylinder in leicht abgeänderter Konstruktion Rubin oder Saphir. Breguet ordnete den wirkenden Teil des Zylinders unterhalb des Zapfens an und fertigte diesen aus Saphir. Diese Konstruktion war viel aufwendiger und teurer in der Herstellung und wurde deshalb nur selten verwendet. Die Gravur „Rubin Zylinder“ erlaubt nicht zwingend Rückschlüsse auf einen Steinzylinder, da bei der Restauration von Taschenuhren oft mangels Ersatz ein einfacher Stahlzylinder verwendet wurde. Der Steinzylinder ist erst sichtbar wenn das Zifferblatt abgenommen wird.

Funktionsweise: Ein Teil der Zylinderachse ist als Hohlzylinder ausgebildet. Die dreieckigen Hemmungsradzähne greifen in den schlitzartig aufgeschnittenen Hohlzylinder und kommen dort zur Ruhe (ruhende Hemmung) bis der Zylinderradzahn wieder freigegeben wird. Die äußere Schräge des Zahnes verleiht beim Austritt aus dem Zylinder der Unruh den nötigen Antriebsimpuls.

Die meisten Zylinderräder besitzen 15 Zähne, in kleineren Damenuhren wurden auch Zylinderräder mit 13 Zähnen verwendet.

Patente

  • Taschenuhrwerk mit Zylinderhemmung
    • Patentschrift Nr. 58948 vom 2. März 1912
    • ausgestellt vom Eidgenössischen Amt für geistiges Eigentum
    • Patentanmelder: Anton Schild
    • Gegenstand der Erfindung war, daß einer der Zylinderzapfen in einem Schlitten gelagert ist, der den Unruhkloben trägt um den Eingriff des Zylinders mit dem Zylinderrad durch Verschieben des Schlittens regeln zu können. Die Neuerung bestand darin, daß dieser Schlitten nicht mehr auf der Zifferblattseite, sondern von der Laufwerkseite eingelassen werden sollte. Somit konnte der Eingriff des Zylinderrades mit dem Zylinder von der Laufwerkseite ohne Abnehmen der Zeiger und des Zifferblattes erfolgen.
  • Zylinderhemmung mit langer Ruheperiode, insbesondere für Zeitzünder mit Uhrwerksmechanismus
    • Reichspatentamt, Patentschrift Nr. 672 829
    • Patentiert im Deutschen Reich ab 22. Februar 1938
    • ausgeben am 3. Juni 1938
    • der Tag der Bekanntmachung über die Erteilung des Patents ist der 17. Mai 1939
    • Der Erfinder hat beim Reichspatentamt beantragt, nicht genannt zu werden.

Literatur

Weiterführende Informationen