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Marinechronometer
Chronometerwerk

Griechisch: Chronos = Zeit, metrein = messen. Besonders genau gehende Uhr.

Ein Chronometer ist eine Präzisionsuhr, die in verschiedenen Positionen und bei unterschiedlichen Temperaturen reguliert wurde, und von einer neutralen amtlichen Stelle ein offizielles Zertifikat über die durchgeführte Chronometerprüfung erhalten hat.

In der Bezeichnungs- und Prüfvorschrift RAL 670 A (ASIN: B0000BGI7V) werden Marine-Chronometer wie folgt definiert:

„Ein Schiffs-Chronometer ist ein kardanisch aufgehängter tragbarer Zeitmesser von hierfür üblicher Größe, der mit Chronometerhemmung oder freier Ankerhemmung ausgerüstet, und bei vorgeschriebenen Temperaturen auf höchste Gangleistung feingestellt ist. Die Dauer einer Vollschwingung der Unruh hat 0,5 Sekunden zu betragen. Die Laufzeit soll mindestens 56 Stunden sein“.

Auch Präzisionsuhr für astronomische Zwecke.

Die Entwicklung von Chronometern begann mit einer Ausschreibung des englischen Parlaments aus dem Jahr 1714: Act of the Queen Anne (Act of Parliament)

Auf der Suche nach einer auf See anwendbaren Methode zur exakten Bestimmung der geographischen Länge setzte der Tischler und autodidaktische Uhrmacher John Harrison – zum Verdruss zeitgenössischer Astronomen und Wissenschafter, die stattdessen nach anderen astronomischen Lösungen (Monddistanz) für das Problem suchten - auf die Entwicklung präziser Uhren. Bis ca. 1730 entwickelte er gemeinsam mit seinem Bruder das Konzept einer seegängigen Präzisionsuhr. Harrison war der überragende, frühe Chronometerpionier Englands.


Chronometerprüfung

Hochwertige Uhren zeigen nur geringe Gangabweichungen in Abhängigkeit von Lage und Temperatur. Sind die lage- und temperaturabhängigen Gangabweichungen besonders klein, so handelt es sich um einen Chronometer, ein Attribut für besonders genau gehende Uhren.

Verschiedene Organisationen prüfen auf Antrag des Werkeherstellers Uhrwerke auf ihre Eigenschaften als Chronometer durch umfangreiche Gangmessungen. Bei bestandener Prüfung erhält das Werk einen beglaubigten Gangschein. Zumeist druckt der Uhrenhersteller als Marketingmaßnahme die Bezeichnung Chronometer auf das Zifferblatt auf. Zu beachten ist allerdings, dass die Gangeigenschaften von der schweizerischen COSC (siehe unten) immer nur am rohen Werk gemessen werden und auch nur für den Zeitraum der Chronometerprüfung dokumentiert sind, da jede Uhr mit der Zeit ihren Gang ändert.

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Patente

Externe Links

Literatur